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Internationaler Handel & Zoll

Unsere Leistungen

Internationaler Handel & Zoll

Internationaler Handel & Zoll

Unser Team für internationalen Handel und Zoll unterstützt Unternehmen rechtlich bei der Erstellung von Verträgen im Zusammenhang mit Import- und Exportgeschäften, der Einhaltung der Zollvorschriften und der Beilegung von Streitigkeiten mit den Zollbehörden.

Wir bearbeiten ein breites Spektrum an Angelegenheiten – von Streitigkeiten über Zollabgaben und Bußgelder über Meinungsverschiedenheiten zu Ursprung und Tarifeinstufung bis hin zu internationalen Kaufverträgen (Incoterms), Akkreditivgeschäften und Rechtsmitteln gegen Zollbußgelder. Wir bieten Export- und Importmandanten, einschließlich Unternehmen mit ausländischen Partnern, laufende Beratung, damit sie ihre Geschäftstätigkeit vollständig rechtskonform und planbar ausüben können.

Von uns abgedeckte Themen

  • Erstellung von Import- und Exportverträgen (Incoterms)
  • Streitigkeiten über Zollabgaben und Bußgelder
  • Rechtsmittel und Klagen gegen Entscheidungen der Zollbehörde
  • Streitigkeiten über Ursprung und Zolltarifeinstufung
  • Streitigkeiten aus Akkreditiven und internationalen Zahlungen
  • Beratung zu aktiver und passiver Veredelung
  • Streitbeilegung bei internationalen Handelsverträgen

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Erstellung und Prüfung von Import-/Exportverträgen
  • Rechtsmittel und Klagen gegen Entscheidungen der Zollbehörde
  • Rechtliche Unterstützung zur Aufhebung von Zollbußgeldern
  • Beratung bei Streitigkeiten über Ursprung und Tarifeinstufung
  • Beilegung von Streitigkeiten bei internationalen Handelsverträgen
  • Beratung zur Einhaltung des Außenhandelsrechts

Häufig gestellte Fragen

Ja, gegen Zollbußgelder kann innerhalb der gesetzlichen Frist zunächst bei der Behörde Einspruch erhoben und bei Bedarf anschließend Klage vor dem Steuer-/Verwaltungsgericht erhoben werden.

Incoterms sind standardisierte Klauseln, die Lieferung, Risiko- und Kostenverteilung bei internationalen Kaufgeschäften regeln; die richtige Wahl klärt die Verantwortlichkeiten der Parteien und verringert das Streitrisiko.

Um von Zolltarifvergünstigungen zu profitieren, muss das Ursprungsland eines Produkts nachgewiesen werden; die Einschätzung der Behörde hierzu kann angefochten werden.

Es handelt sich um ein Verfahren, das die Bearbeitung von zu Exportzwecken eingeführten Waren unter Befreiung von oder Ermäßigung der Zollabgaben ermöglicht; werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht das Risiko zusätzlicher Abgaben und Bußgelder.

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