
Unsere Leistungen
Internationaler Handel & Zoll

Unser Team für internationalen Handel und Zoll unterstützt Unternehmen rechtlich bei der Erstellung von Verträgen im Zusammenhang mit Import- und Exportgeschäften, der Einhaltung der Zollvorschriften und der Beilegung von Streitigkeiten mit den Zollbehörden.
Wir bearbeiten ein breites Spektrum an Angelegenheiten – von Streitigkeiten über Zollabgaben und Bußgelder über Meinungsverschiedenheiten zu Ursprung und Tarifeinstufung bis hin zu internationalen Kaufverträgen (Incoterms), Akkreditivgeschäften und Rechtsmitteln gegen Zollbußgelder. Wir bieten Export- und Importmandanten, einschließlich Unternehmen mit ausländischen Partnern, laufende Beratung, damit sie ihre Geschäftstätigkeit vollständig rechtskonform und planbar ausüben können.
Von uns abgedeckte Themen
- Erstellung von Import- und Exportverträgen (Incoterms)
- Streitigkeiten über Zollabgaben und Bußgelder
- Rechtsmittel und Klagen gegen Entscheidungen der Zollbehörde
- Streitigkeiten über Ursprung und Zolltarifeinstufung
- Streitigkeiten aus Akkreditiven und internationalen Zahlungen
- Beratung zu aktiver und passiver Veredelung
- Streitbeilegung bei internationalen Handelsverträgen
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Erstellung und Prüfung von Import-/Exportverträgen
- Rechtsmittel und Klagen gegen Entscheidungen der Zollbehörde
- Rechtliche Unterstützung zur Aufhebung von Zollbußgeldern
- Beratung bei Streitigkeiten über Ursprung und Tarifeinstufung
- Beilegung von Streitigkeiten bei internationalen Handelsverträgen
- Beratung zur Einhaltung des Außenhandelsrechts
Häufig gestellte Fragen
Ja, gegen Zollbußgelder kann innerhalb der gesetzlichen Frist zunächst bei der Behörde Einspruch erhoben und bei Bedarf anschließend Klage vor dem Steuer-/Verwaltungsgericht erhoben werden.
Incoterms sind standardisierte Klauseln, die Lieferung, Risiko- und Kostenverteilung bei internationalen Kaufgeschäften regeln; die richtige Wahl klärt die Verantwortlichkeiten der Parteien und verringert das Streitrisiko.
Um von Zolltarifvergünstigungen zu profitieren, muss das Ursprungsland eines Produkts nachgewiesen werden; die Einschätzung der Behörde hierzu kann angefochten werden.
Es handelt sich um ein Verfahren, das die Bearbeitung von zu Exportzwecken eingeführten Waren unter Befreiung von oder Ermäßigung der Zollabgaben ermöglicht; werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht das Risiko zusätzlicher Abgaben und Bußgelder.
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