
Unsere Leistungen
Familienrecht

Unser Team für Familienrecht schützt sorgfältig die Rechte unserer Mandanten bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsregelungen, güterrechtlicher Auseinandersetzung und Entschädigungsansprüchen. In Anbetracht der emotionalen Belastung dieser Angelegenheiten begleiten wir unsere Mandanten mit juristischer Kompetenz und echtem menschlichem Einfühlungsvermögen.
Über die Auflösung der Ehe hinaus beraten und vertreten wir auch bei Adoption, Vaterschaft, Verlöbnisbruch und Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt. Wo immer möglich, ist unser vorrangiges Ziel eine einvernehmliche Lösung, die das Verfahren beschleunigt; ist dies nicht möglich, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten im streitigen Verfahren mit dem gebotenen Nachdruck.
Von uns abgedeckte Themen
- Einvernehmliche und streitige Scheidungsverfahren
- Unterhaltsansprüche (vorläufiger Unterhalt, Trennungs- und Kindesunterhalt)
- Sorgerecht und Umgangsregelungen
- Güterrechtliche Auseinandersetzung und Ausgleichsansprüche
- Materielle und immaterielle Entschädigungsansprüche
- Vaterschaftsanfechtungs- und Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt (Gesetz Nr. 6284)
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Umfassende Vertretung bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung
- Strategische Beratung bei Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
- Berechnung und Durchsetzung von Vermögensausgleichsansprüchen
- Bearbeitung materieller und immaterieller Entschädigungsansprüche
- Schnelle Unterstützung bei Schutzanordnungen (Gesetz Nr. 6284)
- Erstellung und Verhandlung von Scheidungsvereinbarungen
Häufig gestellte Fragen
Sind sich die Parteien über die finanziellen und persönlichen Folgen der Scheidung einig, kann diese in einer einzigen Verhandlung abgeschlossen werden – in der Regel deutlich schneller als bei einer streitigen Scheidung.
Das Gericht entscheidet stets nach dem Kindeswohl und berücksichtigt dabei u. a. die finanzielle Situation der Eltern, das Alter des Kindes und seine aktuellen Lebensumstände.
Im türkischen Recht gilt grundsätzlich die Errungenschaftsbeteiligung, wonach während der Ehe erworbenes Vermögen zwischen den Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt wird.
Der Unterhalt wird vom Richter unter Berücksichtigung des Einkommens und der Bedürfnisse der Parteien sowie der Billigkeit festgesetzt und kann bei veränderten Umständen später neu bewertet werden.
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