
Unsere Leistungen
Strafrecht

Unser Team für Strafrecht schützt die Rechte von Verdächtigen, Beschuldigten und Opfern in jeder Phase von Festnahme, Vernehmung, Ermittlung und Strafverfahren. Wir sind vom ersten Moment an dabei, verfolgen die Beweisaufnahme aufmerksam, passen die Verteidigungsstrategie an die Besonderheiten des Falls an und sorgen während des gesamten Verfahrens für eine wirksame Vertretung.
Wir verfügen über Erfahrung in einem breiten Spektrum – von Delikten vor dem Schwurgericht über Wirtschaftsdelikte bis hin zu Cyberkriminalität und Verkehrsdelikten. Zu unseren Leistungen gehören außerdem der Widerspruch gegen Untersuchungshaft und richterliche Kontrollmaßnahmen, die Begleitung von Vergleichs-/Schlichtungsverfahren sowie Rechtsmittel vor den Regionalgerichten und dem Kassationsgerichtshof. Unser Ziel ist es, dass das Recht unserer Mandanten auf ein faires Verfahren in jeder Phase vollständig gewahrt bleibt.
Von uns abgedeckte Themen
- Schwere Straftaten (Tötungsdelikte, Körperverletzung, Sexualdelikte)
- Betäubungsmittel- und Schmuggeldelikte
- Betrug, Untreue und Wirtschaftsdelikte
- Cyberkriminalität und computerbezogene Delikte
- Verkehrsunfälle und Fahrlässigkeitsdelikte
- Widerspruch gegen Untersuchungshaft und richterliche Kontrollmaßnahmen
- Rechtsmittel vor den Regionalgerichten und dem Kassationsgerichtshof
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Schnelle rechtliche Unterstützung bei Festnahme und Vernehmung
- Gründliche Prüfung der Ermittlungsakte und der Beweise
- Wirksame Verteidigung und Vertretung in der Hauptverhandlung
- Widerspruch gegen Untersuchungshaft und richterliche Kontrollmaßnahmen
- Begleitung von Vergleichs- und Tätige-Reue-Verfahren
- Vertretung in der Berufungs- und Revisionsinstanz
Häufig gestellte Fragen
Sie können Ihr Schweigerecht ausüben und einen Anwalt verlangen. Eine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt kann Ihre Rechte erheblich beeinträchtigen.
Das Ermittlungsverfahren ist die vertrauliche Phase, in der die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht prüft; das Hauptverfahren ist die gerichtliche Phase, die mit der Zulassung der Anklageschrift beginnt.
Bei Delikten, die dem Vergleichsverfahren unterliegen, können sich die Parteien über einen Vermittler einigen; kommt es zu einer Einigung, wird keine öffentliche Klage erhoben bzw. das Verfahren eingestellt.
Bei Delikten ab einer bestimmten Schwere ist ein Verteidiger gesetzlich vorgeschrieben; auch wenn dies nicht zwingend ist, empfehlen wir dringend rechtlichen Beistand, um Ihre Rechte vollständig zu schützen.
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