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Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Leistungen

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unser Team für Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Firmenmandanten umfassende rechtliche Unterstützung bei Unternehmensgründung, Rechtsformwechsel, Fusionen und Übernahmen, Anteilsübertragungen, Gesellschafts- und Gesellschaftervereinbarungen sowie bei der Erstellung von Handelsverträgen.

Neben gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten übernehmen wir auch die Beitreibung von Handelsforderungen sowie die Bearbeitung von Streitigkeiten im Bereich unlauterer Wettbewerb, Marken- und Firmennamen sowie Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Vom kleinen und mittleren Unternehmen bis zum Großkonzern ist es unser Ziel, das rechtliche Risiko in jeder Phase der geschäftlichen Tätigkeit unserer Mandanten zu minimieren.

Von uns abgedeckte Themen

  • Unternehmensgründung, Umwandlung und Liquidation
  • Fusionen, Übernahmen und Anteilsübertragungen
  • Gesellschafts- und Gesellschaftervereinbarungen
  • Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen
  • Beitreibung von Handelsforderungen
  • Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs und Markenrecht
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Beratung bei Unternehmensgründung und Umstrukturierung
  • Erstellung und Verhandlungsunterstützung bei Handelsverträgen
  • Rechtliche Unterstützung bei Fusionen, Übernahmen und Anteilsübertragungen
  • Wirksame Beitreibung von Handelsforderungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs und Markenrecht
  • Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Häufig gestellte Fragen

Die passende Struktur – GmbH, Aktiengesellschaft oder eine andere Form – hängt von Faktoren wie Haftungsrisiko, Steuerlast, Anzahl der Gesellschafter und Kapitalstruktur ab.

Zunächst greifen die im Gesellschaftervertrag vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismen; scheitern diese, kommen Rechtsmittel wie die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen oder die Auflösung aus wichtigem Grund in Betracht.

Die Beitreibung kann mit einer Mahnung beginnen und bei Bedarf über ein Vollstreckungsverfahren oder eine Handelsklage fortgesetzt werden; wie schnell dies gelingt, hängt maßgeblich von der Beweislage ab.

Rechtliche und finanzielle Due Diligence, die korrekte Gestaltung des Übertragungsvertrags sowie die Einhaltung des Wettbewerbsrechts gehören zu den kritischsten Phasen des Prozesses.

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