
Unsere Leistungen
Arbeitsrecht

Unser Team für Arbeitsrecht vertritt Arbeitnehmer bei Wiedereinstellungsklagen, Abfindung, Kündigungsfrist, Überstundenvergütung, Arbeitsunfällen und Mobbingfällen und berät Arbeitgeber zu Arbeitsverträgen, Disziplinarverfahren und kollektivem Arbeitsrecht.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Steuerung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung bis zur Prozessführung vor den Arbeitsgerichten. Für unsere Firmenmandanten bieten wir laufende Beratung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Personalordnungen, bei der rechtskonformen Durchführung von Kündigungen sowie bei der Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten.
Von uns abgedeckte Themen
- Wiedereinstellungsklagen und unwirksame Kündigung
- Ansprüche auf Abfindung, Kündigungsfrist und Überstunden
- Entschädigungsansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Mobbing (psychische Belästigung am Arbeitsplatz)
- Begleitung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens
- Erstellung von Arbeitsverträgen und Personalordnungen
- Tarifverträge und gewerkschaftliche Streitigkeiten
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Vertretung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern bei Wiedereinstellungs- und Entschädigungsklagen
- Wirksame Begleitung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens
- Rechtskonforme Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung bei Arbeitsunfällen und Mobbingfällen
- Risikominimierung bei Kündigungsverfahren
- Prozessführung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Häufig gestellte Fragen
Ja, die Anrufung eines Schlichters ist Voraussetzung für Wiedereinstellungsklagen und die meisten lohnbezogenen Arbeitsstreitigkeiten; kommt keine Einigung zustande, geht das Verfahren vor Gericht weiter.
Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und deren Arbeitsverhältnis aus einem gesetzlich anerkannten Grund endet, haben Anspruch auf Abfindung.
Schriftverkehr, Zeugenaussagen und Unterlagen aus Disziplinar- oder Beschwerdeverfahren sind wichtige Beweismittel; wer diese von Anfang an systematisch sammelt, kann den Nachweis wesentlich erleichtern.
Sie können Ihren Überstundenanspruch während oder nach dem Arbeitsverhältnis im Schlichtungsverfahren geltend machen und bei Nichteinigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
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