
Unsere Leistungen
Vertragsrecht

Unser Team für Vertragsrecht berät Privat- und Firmenmandanten bei der Erstellung, Verhandlung und Prüfung aller Arten von Verträgen – darunter Kauf-, Miet-, Dienstleistungs-, Werk-, Vertriebs-, Franchise-, Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsvereinbarungen.
Wir sind ebenso erfahren in der Beilegung von Streitigkeiten, die während der Vertragserfüllung entstehen – Verzug, mangelhafte Erfüllung und unberechtigte Kündigung – wie in der frühzeitigen Erkennung von Risiken vor Vertragsunterzeichnung. Ob Sie Ihre Standardverträge an die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung anpassen lassen möchten oder für eine einmalige Transaktion einen maßgeschneiderten Vertrag von Grund auf benötigen – wir richten unsere Unterstützung nach Ihren Bedürfnissen.
Von uns abgedeckte Themen
- Kauf- und Dienstleistungsverträge
- Miet-, Werk- und Vollmachtsverträge
- Vertriebs-, Handelsvertreter- und Franchiseverträge
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) und Wettbewerbsverbote
- Verzugs- und Entschädigungsansprüche aus Verträgen
- Prüfung von Standardbedingungen und AGB auf Rechtskonformität
- Streitigkeiten wegen unberechtigter Kündigung und mangelhafter Erfüllung
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Erstellung maßgeschneiderter Vertragsentwürfe
- Rechtliche Risikoprüfung bestehender Verträge
- Aktive Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
- Prozessführung bei Verzugs- und Entschädigungsansprüchen
- Prüfung von Standardbedingungen und AGB
- Begleitung von Vergleichs- und Gerichtsverfahren bei Vertragsstreitigkeiten
Häufig gestellte Fragen
Unklare Formulierungen, einseitige Kündigungsklauseln oder Vertragsstrafen können später erhebliche finanzielle Risiken bergen; eine vorherige Prüfung deckt diese Probleme auf, bevor Sie sich vertraglich binden.
In der Regel erfolgt zunächst eine förmliche Mahnung; führt diese nicht zum Erfolg, können Erfüllung, Kündigung oder Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht werden.
Eine Vertragsstrafenklausel legt einen im Voraus bestimmten Entschädigungsbetrag fest, der bei einer Vertragsverletzung fällig wird, ohne dass der Schaden gesondert nachgewiesen werden muss – sie wirkt zugleich abschreckend.
Musterverträge decken allgemeine Bedürfnisse ab, können aber, wenn sie nicht an die Besonderheiten Ihres Geschäfts angepasst werden, wichtige Lücken aufweisen – bei bedeutenden Transaktionen ist ein maßgeschneiderter Vertrag sicherer.
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