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Erbrecht

Unsere Leistungen

Erbrecht

Erbrecht

Unser Team für Erbrecht schützt die Rechte unserer Mandanten bei der Erlangung von Erbscheinen, der Ausschlagung einer Erbschaft, bei Erbunwürdigkeit, der Anfechtung von Testamenten und Pflichtteilsklagen sowie bei Erbauseinandersetzungen (Teilungsklagen) unter den Erben.

Wir vertreten wirksam bei der Nichtigerklärung von Lebzeitübertragungen, die zur Umgehung des Gesetzes vorgenommen wurden (Scheingeschäfte zur Enterbung), bei Pflichtteilsklagen wegen Pflichtteilsverletzung sowie bei Teilungsklagen zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Schon bevor ein Streit entsteht, bieten wir vorbeugende Beratung zur Nachlassplanung und Testamentserstellung.

Von uns abgedeckte Themen

  • Erlangung eines Erbscheins
  • Erbausschlagung und Erbunwürdigkeit
  • Anfechtung von Testamenten und Pflichtteilsklagen
  • Teilungsklagen zur Auflösung der Erbengemeinschaft
  • Lebzeitige Scheingeschäfte zur Enterbung von Erben
  • Erstellung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Beratung zu Testamentserstellung und Nachlassplanung

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Schnelle Abwicklung von Erbschein-Verfahren
  • Vertretung bei Pflichtteils- und Scheingeschäftsklagen
  • Beratung bei Teilungsklagen unter Erben
  • Korrekte und fristgerechte Abwicklung der Erbausschlagung
  • Unterstützung bei Testamentserstellung und Nachlassplanung
  • Vermittelnder Ansatz bei Streitigkeiten zwischen Erben

Häufig gestellte Fragen

Gesetzliche Erben können eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Erbanfalls ausschlagen; wird diese Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen.

Wenn Zuwendungen des Erblassers, sei es zu Lebzeiten oder von Todes wegen, Ihren Pflichtteil verletzen, können Sie eine Pflichtteilsklage erheben, um den fehlenden Anteil einzufordern.

Übertragungen, die dem Zweck dienten, Erben zu enterben, können durch eine Klage auf Grundbuchlöschung und -berichtigung wegen Scheingeschäfts für nichtig erklärt werden.

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Erbe eine Teilungsklage erheben, mit der der Verkauf des Nachlassvermögens und die Aufteilung des Erlöses beantragt wird.

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