
Unsere Leistungen
Begleitung von Aufenthaltstitelverfahren

Unser Team zur Begleitung von Aufenthaltstitelverfahren bereitet für ausländische Mandanten, die in der Türkei leben möchten, Anträge auf kurzfristige, familiäre, studentische, arbeitsbezogene und langfristige Aufenthaltstitel bei der Präsidentschaft für Migrationsmanagement vor und begleitet diese.
Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Terminvereinbarung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen (Krankenversicherung, Meldebescheinigung, Einkommens-/Finanznachweis usw.) bis zur Einreichung des Antrags sowie der Bearbeitung von Verlängerungs- oder Statusänderungsanträgen (z. B. Wechsel von einem kurzfristigen zu einem familiären Aufenthaltstitel). Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei Rechtsmitteln und Verwaltungsklagen gegen abgelehnte oder widerrufene Aufenthaltstitel.
Von uns abgedeckte Themen
- Anträge und Verlängerungen für kurzfristige Aufenthaltstitel
- Familiäre Aufenthaltstitel (für Ehepartner und Kinder)
- Verfahren für studentische Aufenthaltstitel
- Anträge auf langfristige Aufenthaltstitel
- Übergang vom Aufenthaltstitel zur Arbeitserlaubnis
- Rechtsmittel gegen Ablehnungs- und Widerrufsentscheidungen bei Aufenthaltstiteln
- Beratung zu Aufenthaltstiteln für ausländische Immobilieneigentümer
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Durchgehende Begleitung von Terminvereinbarung und Antragsverfahren
- Koordination der erforderlichen Unterlagen und Versicherungsverfahren
- Begleitung von Verlängerungs- und Statusänderungsanträgen
- Begleitung gemeinsamer Anträge für Familienangehörige
- Unterstützung bei Rechtsmitteln und Klagen gegen Ablehnungs-/Widerrufsentscheidungen
- Regelmäßige Updates während des gesamten Verfahrens
Häufig gestellte Fragen
Erforderlich sind ein Reisepass, ein biometrisches Foto, eine gültige Krankenversicherung, Adressangaben sowie je nach Art des Titels zusätzliche Unterlagen (Einkommensnachweis, Studienbescheinigung usw.); wir bereiten Ihre Unterlagen entsprechend Ihrem Fall vor.
Der Verlängerungsantrag muss eine gewisse Zeit vor Ablauf des aktuellen Titels gestellt werden; eine verspätete Antragstellung kann zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen.
Eine Ablehnungsentscheidung kann innerhalb der gesetzlichen Frist durch einen Verwaltungseinspruch oder eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Immobilienbesitz erleichtert den Antrag auf einen Aufenthaltstitel, begründet aber keinen automatischen Anspruch – ein Antrag muss weiterhin gestellt und die Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
Verwandte Rechtsgebiete

Strafrecht
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