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Verwaltungsrecht

Unsere Leistungen

Verwaltungsrecht

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Unser Team für Verwaltungsrecht vertritt Privatpersonen und Unternehmen vor den Verwaltungsgerichten bei Streitigkeiten, die aus Handlungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen entstehen. Wir übernehmen den gesamten Prozess sowohl bei Anfechtungsklagen zur Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts als auch bei Amtshaftungsklagen auf Ersatz des durch diesen Akt oder diese Handlung verursachten Schadens.

Wir bearbeiten ein breites Spektrum an Angelegenheiten, an denen eine Behörde beteiligt ist – von Streitigkeiten über Bebauungspläne und Baugenehmigungen über Disziplinarstrafen gegen Beamte bis hin zu Einsprüchen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen sowie Steuer- und Bußgeldstreitigkeiten. Da verwaltungsrechtliche Fristen streng sind, handeln wir ab dem Zeitpunkt der Zustellung eines Verwaltungsakts umgehend und sorgen von Anfang an für ein korrektes Vorgehen – entsprechend beraten wir unsere Mandanten.

Von uns abgedeckte Themen

  • Anfechtungsklagen (gegen einen Verwaltungsakt)
  • Amtshaftungsklagen (Entschädigungsansprüche gegen die Verwaltung)
  • Streitigkeiten über Bebauungspläne und Baugenehmigungen
  • Einsprüche gegen öffentliche Ausschreibungen und Verfahren zur Aufhebung von Vergaben
  • Disziplinarstrafen gegen Beamte und öffentlich Bedienstete
  • Verwaltungseinsprüche und Klagen bei Steuer- und Bußgeldstreitigkeiten
  • Anfechtung des Widerrufs von Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnissen

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Fristgerechte Erhebung von Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte
  • Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen gegen die Verwaltung
  • Beratung bei Bebauungs- und Baugenehmigungsstreitigkeiten
  • Begleitung von Einsprüchen und Klagen bei öffentlichen Vergabeverfahren
  • Verwaltungseinsprüche und Klagen gegen Disziplinarstrafen
  • Beilegung von Steuer- und Bußgeldstreitigkeiten

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich muss eine Anfechtungsklage innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Akts beim Verwaltungsgericht erhoben werden; wird diese Frist versäumt, geht das Klagerecht verloren.

Mit einer Anfechtungsklage wird die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts angestrebt; mit einer Amtshaftungsklage wird Ersatz des durch diesen Akt oder eine Verwaltungshandlung verursachten Schadens verlangt. Beide können auch gemeinsam erhoben werden.

In manchen Fällen ist zunächst ein Antrag an die Behörde (Einspruch bei einer übergeordneten Stelle oder ein verpflichtendes Verwaltungsverfahren) erforderlich; dies kann eine Klagevoraussetzung sein und sollte vorab geprüft werden.

Ja – wenn die Vollziehung des Akts einen schwer oder nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen würde, kann zusammen mit der Klage die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

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