
Unsere Leistungen
Vollstreckungs- und Insolvenzrecht

Unser Team für Vollstreckungs- und Insolvenzrecht bietet Gläubigern und Schuldnern schnelle Lösungen bei der Einleitung von Vollstreckungsverfahren mit oder ohne gerichtliches Urteil, bei Pfändungen sowie bei Klagen auf Aufhebung/Beseitigung von Widersprüchen, negativen Feststellungsklagen und Rückforderungsklagen wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
Unsere Erfahrung erstreckt sich auf geschäftliche und private Schuldverhältnisse, auf Verfahren aufgrund von Wertpapieren (Schecks, Wechsel, Solawechsel) sowie auf Vergleichs- und Insolvenzaufschubverfahren. Sind Sie Schuldner, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und zugleich die passendste Zahlungs- oder Umschuldungslösung zu finden; sind Sie Gläubiger, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Forderung so schnell und wirksam wie möglich beizutreiben.
Von uns abgedeckte Themen
- Vollstreckungsverfahren mit oder ohne gerichtliches Urteil
- Vollstreckungsverfahren aufgrund von Wertpapieren (Schecks, Wechsel)
- Klagen auf Aufhebung und Beseitigung von Widersprüchen
- Begleitung von Pfändung, Verwahrung und Verwertung
- Negative Feststellungs- und Rückforderungsklagen
- Vergleichs- (Konkordat-) und Insolvenzaufschubverfahren
- Insolvenz- und Insolvenzaufschubklagen
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Einleitung von Vollstreckungsverfahren zur schnellen Forderungsbeitreibung
- Vertretung bei Klagen auf Aufhebung und Beseitigung von Widersprüchen
- Begleitung von Verfahren aufgrund von Wertpapieren
- Beratung bei Vergleichs- und Insolvenzverfahren
- Schutz von Schuldnern vor unnötigem Rechtsverlust
- Enge Begleitung von Pfändung und Verwertung
Häufig gestellte Fragen
Ein fristgerechter Widerspruch des Schuldners setzt das Verfahren aus; der Gläubiger kann daraufhin Klage auf Aufhebung oder Beseitigung des Widerspruchs erheben, um die Vollstreckung fortzusetzen.
Sie können die Beitreibung über ein spezielles Vollstreckungsverfahren für Wertpapiere verfolgen, das in der Regel schneller abläuft als der allgemeine Pfändungsweg.
Ein Vergleich ermöglicht es Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten, die eine Insolvenz vermeiden möchten, ihre Schulden in Absprache mit den Gläubigern umzustrukturieren; ob dies zu Ihrer Situation passt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Sie können innerhalb der gesetzlichen Frist beim Vollstreckungsamt widersprechen und bei Bedarf eine negative Feststellungsklage erheben, um festzustellen, dass die Schuld nicht besteht.
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