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Immobilienrecht

Unsere Leistungen

Immobilienrecht

Immobilienrecht

Unser Team für Immobilienrecht vertritt Mandanten bei Verfahren zur Grundbuchlöschung und -berichtigung, bei Ansprüchen wegen unbefugter Nutzung, beim Vorkaufsrecht sowie bei Streitigkeiten aus Wohnungseigentum und Dienstbarkeiten sowie bei Räumungs- und Mietklagen.

Wir übernehmen alles von Streitigkeiten über die Enteignungsentschädigung und Ansprüchen wegen faktischer Enteignung bis hin zu Bauverträgen und Streitigkeiten bei Bauträgerverträgen (Grundstück gegen Wohnung). Vor einem Kauf prüfen wir den rechtlichen Status des Grundbuchs, um Risiken frühzeitig zu erkennen und unsere Mandanten zu sicheren Transaktionen zu führen.

Von uns abgedeckte Themen

  • Verfahren zur Grundbuchlöschung und -berichtigung
  • Mietstreitigkeiten und Räumungsklagen
  • Streitigkeiten aus Wohnungseigentum und Dienstbarkeiten
  • Enteignungsentschädigung und Ansprüche wegen faktischer Enteignung
  • Ansprüche aus dem Vorkaufsrecht
  • Streitigkeiten aus Bauträgerverträgen (Grundstück gegen Wohnung)
  • Rechtliche Due Diligence vor Immobilienkäufen

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Vertretung bei Verfahren zur Grundbuchlöschung und -berichtigung
  • Beratung bei Miet- und Wohnungseigentumsstreitigkeiten
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Enteignungsentschädigung
  • Unterstützung bei Bau- und Bauträgervertragsstreitigkeiten
  • Rechtliche Risikoprüfung vor Immobilienkäufen
  • Vertretung bei Ansprüchen wegen unbefugter Nutzung und Vorkaufsrecht

Häufig gestellte Fragen

Der rechtmäßige Eigentümer kann diese Klage erheben, wenn das Grundbuch rechtswidrig, durch Betrug oder durch eine unbefugte Person eingetragen wurde.

Je nach Grund – Ablauf der Mietzeit, nicht gezahlte Miete oder Eigenbedarf des Eigentümers – kann die Räumung durch eine förmliche Mahnung und/oder eine gesetzlich vorgesehene Klage erfolgen.

Ja, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Enteignungsentschädigung zu niedrig angesetzt wurde, können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist eine Klage auf Wertfeststellung und Erhöhung erheben.

Sie sollten Belastungen im Grundbuch (Hypotheken, Pfändungen, Vormerkungen), den Bebauungsstatus sowie die Bau-/Nutzungsgenehmigung des Gebäudes sorgfältig prüfen – das verhindert spätere Streitigkeiten.

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