Veröffentlicht am 7. September 2026
Türkische Staatsangehörigkeit durch Immobilieninvestition: Die außerordentliche Einbürgerung

Türkische Staatsangehörigkeit durch Immobilieninvestition: Die außerordentliche Einbürgerung
Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf außerordentlichem Wege richtet sich nach Artikel 12 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901 sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung. Der beliebteste außerordentliche Weg ist der Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar. Dieser Beitrag erläutert den Ablauf Schritt für Schritt.
Wer kann diesen Weg nutzen?
Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar erwerben und sich – durch eine entsprechende Anmerkung im Grundbuch (Tapu) – verpflichten, diese mindestens 3 Jahre lang nicht zu veräußern, können auf diesem außerordentlichen Weg die türkische Staatsangehörigkeit beantragen. Ehepartner und minderjährige Kinder des Antragstellers können im Rahmen desselben Antrags ebenfalls die Staatsangehörigkeit erwerben.
Wie läuft das Antragsverfahren Schritt für Schritt ab?
- Auswahl einer geeigneten Immobilie und Vorprüfung: Der rechtliche Status des Grundbucheintrags (Belastungen, Bebauungsstatus) wird geprüft.
- Wertgutachten: Von einem lizenzierten Gutachterunternehmen wird ein Gutachten eingeholt, das bestätigt, dass die Immobilie mindestens 400.000 US-Dollar wert ist.
- Eigentumsübertragung und Verkaufsverbot-Vermerk: Der Kauf wird beim Grundbuchamt vollzogen, wobei ein Vermerk über das dreijährige Veräußerungsverbot eingetragen wird.
- Antrag auf die Konformitätsbescheinigung: Bei der Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen wird die „Konformitätsbescheinigung für den Immobilienerwerb" beantragt.
- Antrag auf Staatsangehörigkeit: Zusammen mit der Konformitätsbescheinigung wird der Einbürgerungsantrag bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement und dem Standesamt vervollständigt.
- Prüfung und Entscheidung: Der Antrag wird von der Generaldirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten abschließend geprüft; danach ergeht ein Beschluss des Staatspräsidenten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein gültiger Reisepass sowie dessen Übersetzung
- Immobilienwertgutachten und Grundbuchurkunde
- Konformitätsbescheinigung
- Biometrisches Foto
- Heirats-/Geburtsurkunden der Familienangehörigen (falls zutreffend)
Worauf sollten Sie achten?
- Der tatsächliche Wert der Immobilie muss mit dem beim Grundbuchamt angegebenen Wert übereinstimmen.
- Die Immobilie darf während der dreijährigen Verkaufsverbotsfrist nicht übertragen werden; andernfalls kann die Einbürgerungsentscheidung widerrufen werden.
- Die Investitionsschwelle und die Voraussetzungen können sich durch künftige Gesetzesänderungen ändern; es ist wichtig, die aktuellen Anforderungen vor der Antragstellung zu überprüfen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit mehreren Immobilien anstelle einer einzigen einen Antrag stellen?
Ja, Sie können mit mehreren Immobilien einen Antrag stellen, solange deren Gesamtwert die Schwelle von 400.000 US-Dollar erreicht.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen eine Ablehnung kann im Verwaltungsweg Widerspruch eingelegt und erforderlichenfalls eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Quelle: Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901, Art. 12; Durchführungsverordnung zum türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz.
Dieser Inhalt dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, die aktuelle Investitionsschwelle und die Voraussetzungen vor der Antragstellung mit einem Rechtsanwalt zu klären.

Dieser Inhalt wurde vom Rechtsteam der Atalya Hukuk Bürosu erstellt und geprüft.
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