Veröffentlicht am 12. September 2026
Fotograf wegen unerlaubter Weitergabe von Hochzeitsfotos zu Haftstrafe verurteilt: Wegweisendes Urteil des Kassationshofs

Fotograf wegen unerlaubter Weitergabe von Hochzeitsfotos zu Haftstrafe verurteilt: Wegweisendes Urteil des Kassationshofs
Eine aktuelle Entscheidung des 12. Strafsenats des türkischen Kassationshofs hat weitreichende Bedeutung für die Hochzeitsfotografie-Branche und für jedes Paar, das einen Fotografen beauftragt: Ein Fotograf, der die Hochzeitsfotos eines Paares ohne dessen Zustimmung anderen Kunden als „Beispielalbum" zeigte, wurde wegen unrechtmäßiger Weitergabe personenbezogener Daten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Was war geschehen?
Ein Ehepaar aus Elazığ beauftragte einen Fotografen mit der Aufnahme ihrer Hochzeit. Einige Zeit später stellten sie fest, dass aus ihren Fotos ohne ihr Wissen ein Album erstellt und anderen Kunden im Studio des Fotografen gezeigt worden war, und erstatteten Strafanzeige.
Unterschiedliche Auffassungen von Erstgericht und Kassationshof
Das 5. Strafgericht erster Instanz in Elazığ sprach den Fotografen zunächst frei und begründete dies damit, dass Hochzeitsfotos nicht als Aufnahmen aus einer Privatsphäre angesehen werden könnten, die die Betroffenen anderen nicht zeigen wollten. Der 12. Strafsenat des Kassationshofs (Aktenzeichen 2023/2695, Entscheidung Nr. 2025/4315 vom 12. Mai 2025) widersprach dem jedoch im Rechtsmittelverfahren und stellte fest, dass die Fotos die körperlichen Merkmale und die Identität der betroffenen Personen wiedergäben und daher als „personenbezogene Daten" zu qualifizieren seien.
Was bedeutet das Urteil?
Nach Auffassung des Gerichts erfüllt das Zeigen oder Weitergeben solcher personenbezogener Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen den Straftatbestand der „unrechtmäßigen Weitergabe oder Beschaffung von Daten" nach dem türkischen Strafgesetzbuch. Im wiederaufgenommenen Verfahren verurteilte das Erstgericht den Fotografen zu 1 Jahr und 8 Monaten Freiheitsstrafe; der Kassationshof bestätigte die Verurteilung einstimmig.
Was bedeutet dies für Fotografen und Kunden?
Dieses Urteil ist eine Warnung nicht nur für Hochzeitsfotografen, sondern für alle, die Porträt-, Familien- oder Eventfotografie betreiben. Es ist unerlässlich, von den Kunden eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung einzuholen, bevor deren Fotos in sozialen Medien, im Portfolio oder als Beispiele für andere Kunden verwendet werden. Eine Weitergabe ohne Zustimmung kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Haftung nach sich ziehen.
Quelle: Kassationshof, 12. Strafsenat, Aktenzeichen 2023/2695, Entscheidung Nr. 2025/4315 vom 12. Mai 2025.
Dieser Inhalt dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, Ihre individuelle Situation mit einem Rechtsanwalt zu klären.

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