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Veröffentlicht am 29. August 2026

Ist der unbefristete Unterhalt abgeschafft? Das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts 2026

Ist der unbefristete Unterhalt abgeschafft? Das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts 2026

Eines der meistdiskutierten Themen im türkischen Scheidungsrecht ist seit Langem der „unbefristete Unterhalt“.

Diese Debatte erhielt 2026 durch eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts eine neue Dimension.

Was hat sich also tatsächlich geändert – und was nicht?

In diesem Ratgeber betrachten wir Frage für Frage die Entscheidung des Verfassungsgerichts und ihre Auswirkungen auf das Unterhaltssystem.

Was ist Armutsunterhalt?

Der Armutsunterhalt (yoksulluk nafakası) ist eine Unterhaltsart, die der Ehegatte, der durch die Scheidung in wirtschaftliche Not gerät, vom anderen Ehegatten verlangen kann.

Er ist in Art. 175 des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt.

Bedeutet „Unterhalt“ nur Armutsunterhalt?

Nein.

Das türkische Recht kennt vier Unterhaltsarten:

  • Vorläufiger Unterhalt (tedbir nafakası): Vorübergehender Unterhalt, der während eines laufenden Scheidungsverfahrens an einen Ehegatten oder die Kinder gezahlt wird.

  • Armutsunterhalt (yoksulluk nafakası): Wird zugunsten des Ehegatten zugesprochen, der durch die Scheidung in Armut gerät.

  • Kindesunterhalt (iştirak nafakası): Der Beitrag des nicht sorgeberechtigten Elternteils zu Betreuungs- und Ausbildungskosten des Kindes; besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes fort.

  • Beistandsunterhalt (yardım nafakası): Nicht auf Scheidungsfälle beschränkt; kann an einen bedürftigen nahen Angehörigen gezahlt werden.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts betrifft ausschließlich die unbefristete Natur des Armutsunterhalts, nicht die übrigen Unterhaltsarten.

Was genau hat das Verfassungsgericht entschieden?

In seiner Entscheidung vom 4. Juni 2026 erklärte das Verfassungsgericht die Formulierung „unbefristet“ (süresiz olarak) in Art. 175 des türkischen Zivilgesetzbuchs mit 12 zu 3 Stimmen für verfassungswidrig und hob sie auf.

Wie hat das Gericht dies begründet?

Das Gericht befand, dass ein zeitlich völlig unbegrenzter Fortbestand des Armutsunterhalts im Hinblick auf das Eigentumsrecht, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Interessenausgleich zwischen den Parteien nicht haltbar sei.

Wurde der Armutsunterhalt vollständig abgeschafft?

Nein – das ist einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte der Entscheidung.

Die Entscheidung beseitigt nicht den Anspruch auf Armutsunterhalt an sich.

Sie beendet lediglich die derzeitige Regelung, wonach der Unterhalt unbefristet fortbesteht.

Ist die Entscheidung sofort in Kraft getreten?

Nein.

Um eine Gesetzeslücke zu vermeiden und dem Parlament Zeit für eine neue Regelung zu geben, hat das Verfassungsgericht bestimmt, dass die Aufhebung 9 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.

Was wird das Parlament nun tun?

Bevor die Aufhebung in Kraft tritt, wird erwartet, dass das Parlament (Große Nationalversammlung der Türkei, TBMM) eine neue Regelung zur Dauer des Unterhalts erlässt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob diese Regelung eine Höchstdauer für den Unterhalt einführen oder ein gänzlich anderes Modell vorsehen wird.

Betrifft dies Personen, die derzeit Armutsunterhalt erhalten?

Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen zu der Entscheidung und hängt von der letztlich vom Parlament erlassenen Regelung ab.

Ob die neue Regelung rückwirkend auf bestehende Unterhaltsverhältnisse angewendet wird, hängt von den Entscheidungen des Gesetzgebers ab.

Wenn Sie bereits einen bestehenden Unterhaltsanspruch haben, empfehlen wir, die vom Parlament erlassene Regelung gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu verfolgen, um zu verstehen, wie sie sich auf Ihre konkrete Situation auswirkt.

Was bedeutet dies für Personen, die jetzt die Scheidung einreichen?

Bis die Aufhebung in Kraft tritt, gilt die derzeit geltende Regelung weiter – einschließlich der bestehenden Regelung zum unbefristeten Unterhalt.

Deshalb ist es wichtig, die aktuelle Situation und bevorstehende Änderungen mit einem Rechtsanwalt zu besprechen – unabhängig davon, ob Ihr Verfahren gerade erst eingereicht wird oder bereits läuft.

Wie wird die Höhe des Unterhalts bestimmt?

Bei der Bestimmung der Unterhaltshöhe berücksichtigt das Gericht Faktoren wie den Bedarf der antragstellenden Person, das Einkommen und Vermögen der zahlungspflichtigen Partei sowie die soziale und wirtschaftliche Stellung der Parteien und wägt diese nach Billigkeit ab.

Beim Kindesunterhalt werden zudem Alter, Ausbildung und gesundheitliche Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt.

Was Sie vermeiden sollten

Die Entscheidung fälschlich als „vollständige Abschaffung des Unterhalts“ verstehen

Die Entscheidung hat nur das Element der Unbefristetheit aufgehoben – der Anspruch auf Armutsunterhalt besteht weiterhin.

Voreilige Schlüsse ziehen, bevor die neue Regelung feststeht

Vermeiden Sie feste Schlussfolgerungen zu Ihren aktuellen oder künftigen Unterhaltsansprüchen, solange die neue Regelung des Parlaments noch nicht feststeht.

Die Entwicklungen nicht verfolgen

Die innerhalb der 9-monatigen Frist zu erlassende Regelung wird den weiteren Verlauf unmittelbar bestimmen.

Häufig gestellte Fragen

Wurde der unbefristete Unterhalt vollständig abgeschafft?

Nein. Das Verfassungsgericht hat nur die Regelung aufgehoben, die einen unbefristeten Fortbestand des Unterhalts ermöglichte; der Anspruch auf Armutsunterhalt besteht weiterhin.

Wann tritt die Entscheidung in Kraft?

9 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.

Ich erhalte derzeit Unterhalt – wird dieser wegfallen?

Das hängt vom Umfang der neuen, vom Parlament zu erlassenden Regelung ab, der noch nicht feststeht. Wir empfehlen, die Entwicklungen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu verfolgen.

Waren vorläufiger Unterhalt und Kindesunterhalt von dieser Entscheidung betroffen?

Nein, die Entscheidung betrifft ausschließlich das Element der Unbefristetheit des Armutsunterhalts nach Art. 175 des Zivilgesetzbuchs.

Wird die neue Regelung eine feste Höchstdauer für den Unterhalt festlegen?

Das hängt von der Entscheidung des Parlaments ab und stand zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Fazit

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts schafft den Armutsunterhalt nicht ab – sie gestaltet das Element der Unbefristetheit im System neu.

Wie sich dieser Prozess weiterentwickelt, hängt maßgeblich von der Regelung ab, die das Parlament in den kommenden Monaten erlässt.

Wenn Sie ein laufendes oder geplantes Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren haben, unterstützen wir Sie gerne dabei zu klären, wie sich diese Entwicklungen auf Sie auswirken.

Atalya Hukuk Bürosu berät und vertritt Mandanten in Antalya im Familienrecht bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerechtsfragen.

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung einen Rechtsanwalt.

Quellen

• Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721, Art. 175
• Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 4. Juni 2026 zur Aufhebung der Formulierung „unbefristet“ in Art. 175 des türkischen Zivilgesetzbuchs

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Dieser Inhalt wurde vom Rechtsteam der Atalya Hukuk Bürosu erstellt und geprüft.

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