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Veröffentlicht am 17. September 2026

Wie meldet man eine Marke an? Folgen der Markenrechtsverletzung — Leitfaden 2026

Wie meldet man eine Marke an? Folgen der Markenrechtsverletzung — Leitfaden 2026

Wie meldet man eine Marke an? Folgen der Markenrechtsverletzung — Leitfaden 2026

Der Name, das Logo oder der Slogan eines Unternehmens werden im Laufe der Jahre durch Arbeit und Investitionen zu einem wertvollen Vermögensgegenstand. Der rechtliche Schutz dieses Wertes hängt jedoch nicht allein von der tatsächlichen Nutzung ab, sondern von der ordnungsgemäßen Eintragung. Unternehmen, die ihre Marke nicht eintragen lassen, können sich gegenüber Dritten, die ein identisches oder ähnliches Zeichen verwenden, in einer weitaus schwächeren Position befinden als erwartet. In diesem Leitfaden erläutern wir im Rahmen des türkischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 (Sınai Mülkiyet Kanunu, SMK), warum die Markenanmeldung wichtig ist, wie das Eintragungsverfahren beim TÜRKPATENT (türkisches Patent- und Markenamt) abläuft, wie lange der Schutz dauert und welche zivil- und strafrechtlichen Mittel dem Markeninhaber im Falle einer Rechtsverletzung zur Verfügung stehen.

Warum sollte man eine Marke eintragen lassen?

Ein nicht eingetragenes Zeichen kann in gewissem Umfang durch die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK Art. 54 ff.) geschützt werden; dieser Schutz ist jedoch mittelbar und mit einer hohen Beweislast verbunden — Sie müssten nachweisen, dass Sie das Zeichen zuerst benutzt haben, dass es Unterscheidungskraft erlangt hat und dass das Verhalten der Gegenseite gegen Treu und Glauben verstößt. Demgegenüber gewährt Art. 7 SMK dem Inhaber einer eingetragenen Marke ein ausschließliches Recht, Dritten die Benutzung eines identischen Zeichens oder eines Zeichens, das eine Verwechslungsgefahr begründet, ohne seine Zustimmung zu untersagen. Die Eintragung belegt Bestehen und Inhaberschaft der Marke durch das amtliche Register, was sowohl bei einer Abmahnung als auch im gerichtlichen Verfahren einen erheblichen Vorteil bietet.

Wie läuft das Eintragungsverfahren beim TÜRKPATENT ab?

Die Markenanmeldung beginnt mit einem Antrag beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT). Der Antrag durchläuft zunächst eine formelle Prüfung; anschließend prüft das Amt von Amts wegen, ob absolute Eintragungshindernisse nach Art. 5 SMK vorliegen — beispielsweise werden Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder Zeichen, die Art, Beschaffenheit oder Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen unmittelbar beschreiben, in diesem Stadium zurückgewiesen. Ein Antrag, der diese Prüfung besteht, wird im Markenblatt veröffentlicht. Ab dem Veröffentlichungsdatum haben Dritte gemäß Art. 18 SMK das Recht, innerhalb von 2 Monaten Widerspruch gegen die Anmeldung einzulegen. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt oder wird ein eingelegter Widerspruch vom Amt zurückgewiesen, wird die Marke eingetragen und dem Anmelder eine Eintragungsurkunde ausgestellt.

Schutzdauer der Marke und Verlängerung

Nach Art. 23 SMK beträgt die Schutzdauer einer eingetragenen Marke 10 Jahre, gerechnet nicht ab dem Anmeldedatum, sondern ab dem Eintragungsdatum. Diese Frist kann auf Antrag des Inhabers beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb der ab dem letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer endet, festgelegten Fristen gestellt werden; andernfalls kann der Markenschutz erlöschen. Die Überwachung der Verlängerungstermine ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung eines Markenportfolios.

Was gilt als Markenrechtsverletzung?

Nach Art. 29 SMK stellt die Benutzung eines mit der Marke identischen oder verwechslungsfähig ähnlichen Zeichens ohne Zustimmung des Markeninhabers, die Nachahmung der Marke sowie der Besitz, das Anbieten zum Verkauf oder sonstiger gewerblicher Umgang mit nachgeahmten Waren eine Markenrechtsverletzung dar. Für das Vorliegen einer Verletzung ist keine vollständige Identität der Zeichen erforderlich — es genügt, dass beim Durchschnittsverbraucher eine Verwechslungs- oder Assoziationsgefahr entsteht.

Welche zivil- und strafrechtlichen Mittel stehen bei einer Verletzung zur Verfügung?

Ein Markeninhaber, dessen Rechte verletzt wurden, kann nach Art. 149-150 SMK Klagen auf Feststellung der Verletzung, auf deren Unterlassung sowie auf Beseitigung ihrer Folgen erheben und Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens verlangen. Das Gericht kann zudem die Beschlagnahme der die Verletzung begründenden Waren sowie der zu ihrer Herstellung verwendeten Mittel und erforderlichenfalls deren Vernichtung anordnen. Darüber hinaus stellt Art. 30 SMK bestimmte Handlungen der Markenrechtsverletzung unter Strafe und sieht Freiheits- und Geldstrafen vor; die Verfolgung dieser Straftaten setzt jedoch einen Strafantrag voraus, das heißt, der geschädigte Markeninhaber muss Strafantrag stellen.

Worauf sollte man bei Anmeldung und Schutz einer Marke achten?

  • Vor der Anmeldung sollte eine Ähnlichkeitsrecherche im TÜRKPATENT-Register und auf dem Markt durchgeführt werden.
  • Ob dem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt oder es beschreibend im Sinne von Art. 5 SMK ist, sollte vorab geprüft werden.
  • Die Marke sollte für alle Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet werden, in denen das Unternehmen tätig ist.
  • Widersprüche Dritter während der Veröffentlichung sowie die Verlängerungstermine sollten regelmäßig überwacht werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Marke auch ohne Eintragung benutzen?

Das können Sie, doch eine solche Nutzung verschafft Ihnen nicht die durch das SMK gewährten ausschließlichen Rechte. Eine nicht eingetragene Nutzung kann nur den Schutz der Vorschriften des TTK über unlauteren Wettbewerb genießen, der deutlich schwerer nachzuweisen ist.

Wie lange dauert ein Antragsverfahren beim TÜRKPATENT?

Die Dauer hängt vom Verlauf der formellen Prüfung, der Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse, dem Veröffentlichungsverfahren und etwaigen Widersprüchen ab; Anmeldungen ohne Widerspruch können in der Regel vergleichsweise schneller abgeschlossen werden.

Ist der Markenschutz unbefristet?

Nein. Nach Art. 23 SMK gilt der Schutz 10 Jahre ab dem Eintragungsdatum, kann aber vom Inhaber beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Kann ich von einem Markenrechtsverletzer nur Schadensersatz verlangen?

Nein. Neben dem Schadensersatz können Klagen auf Feststellung, Unterlassung und Beseitigung der Verletzung erhoben sowie die Beschlagnahme der verletzenden Waren beantragt werden; zudem kann auf Strafantrag nach Art. 30 SMK ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Quelle: Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 (SMK) Art. 5, 7, 18, 23, 29, 30, 149-150; Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (TTK) Art. 54 ff.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation bei der Markenanmeldung oder einer Rechtsverletzung eine Anwaltskanzlei zu konsultieren.

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Dieser Inhalt wurde vom Rechtsteam der Atalya Hukuk Bürosu erstellt und geprüft.

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