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Veröffentlicht am 14. August 2026

Ungerechtfertigte Kündigung in der Türkei: Abfindung und Kündigungsentschädigung

Ungerechtfertigte Kündigung in der Türkei: Abfindung und Kündigungsentschädigung

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist sowohl finanziell als auch emotional belastend. Das türkische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und gewährt bei ungerechtfertigter Kündigung konkrete Entschädigungsansprüche. Dieser Ratgeber behandelt die Abfindung, die Kündigungsentschädigung und das Verfahren der Wiedereinstellungsklage.

Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Ein Arbeitnehmer, der mindestens ein Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war, hat Anspruch auf eine Abfindung (kıdem tazminatı), wenn ihm ohne wichtigen Grund gekündigt wird oder einer der gesetzlich ausdrücklich aufgeführten Fälle vorliegt – etwa Renteneintritt, Militärdienst oder die Eigenkündigung einer Arbeitnehmerin wegen Eheschließung. Die Abfindung wird auf Grundlage des letzten Bruttolohns für jedes volle Beschäftigungsjahr berechnet.

Was ist die Kündigungsentschädigung?

Die Partei, die das Arbeitsverhältnis kündigt, muss der anderen Partei innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen eine Kündigungsfrist einräumen oder stattdessen eine Entschädigung zahlen (ihbar tazminatı). Die vorgeschriebene Kündigungsfrist beträgt je nach Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers zwischen 2 und 8 Wochen. Kündigt ein Arbeitgeber, ohne diese Frist einzuhalten, muss er eine Entschädigung in Höhe des Lohns für diesen Kündigungsfristzeitraum zahlen.

Voraussetzungen für eine Wiedereinstellungsklage

Ein Arbeitnehmer mit mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb mit 30 oder mehr Beschäftigten kann eine Wiedereinstellungsklage erheben, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne gültige Begründung gekündigt wurde. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entweder wieder einstellen oder eine Wiedereinstellungsentschädigung zahlen.

Überstunden und weitere Ansprüche

Neben Abfindung und Kündigungsentschädigung können Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis auch unbezahlte Überstunden, nicht genommenen Jahresurlaub sowie ausstehende Boni oder Prämienzahlungen geltend machen. Die Berechnung dieser Ansprüche hängt von der Beschäftigungshistorie und den Gehaltsunterlagen des Arbeitnehmers ab.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Prüfung der Kündigung und der darin angegebenen Gründe

  2. Berechnung von Abfindung, Kündigungsentschädigung und weiteren arbeitsrechtlichen Ansprüchen

  3. Einleitung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens (gesetzliche Voraussetzung vor Klageerhebung)

  4. Anrufung des Arbeitsgerichts, falls keine Einigung erzielt wird

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Dieser Inhalt wurde vom Rechtsteam der Atalya Hukuk Bürosu erstellt und geprüft.

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