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Veröffentlicht am 6. September 2026

Arbeitsunfall in der Türkei – Welche Rechte habe ich? Wie die Entschädigung berechnet wird (2026)

Arbeitsunfall in der Türkei – Welche Rechte habe ich? Wie die Entschädigung berechnet wird (2026)

Ein Arbeitsunfall kann das Leben eines Menschen grundlegend verändern – körperlich wie finanziell.

Eine der ersten Fragen, die sich danach stellt, lautet: „Die SGK zahlt mir doch bereits – kann ich zusätzlich Schadensersatz verlangen?“

Die Antwort lautet in der Regel ja – der Ablauf muss jedoch richtig verstanden werden.

In diesem Leitfaden betrachten wir ausführlich Ihre Rechte nach einem Arbeitsunfall und die Berechnung der Entschädigung.

Wie ist ein Arbeitsunfall rechtlich definiert?

Nach dem Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510 ist ein Arbeitsunfall ein Ereignis, das unter den im Gesetz genannten Umständen eintritt und den Versicherten sofort oder später körperlich oder geistig beeinträchtigt.

Erfasst werden können bestimmte Unfälle am Arbeitsplatz, außerhalb des Arbeitsplatzes bei einer vom Arbeitgeber zugewiesenen Aufgabe, auf Dienstreisen sowie auf dem Weg zur und von der Arbeit.

Was sollte ich nach einem Arbeitsunfall zuerst tun?

Die fristgerechte Meldung des Unfalls an den Arbeitgeber und die zuständigen Behörden ist von entscheidender Bedeutung.

Eine ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen, sämtliche Berichte und Unterlagen zum Unfall aufzubewahren und, soweit möglich, Zeugenangaben zu notieren, ist sowohl für das SGK-Verfahren als auch für einen späteren Entschädigungsanspruch von Bedeutung.

Welche Leistungen kann ich von der SGK erhalten?

Je nach Art des Unfalls kann ein Versicherter Leistungen der SGK wie ein vorübergehendes Erwerbsunfähigkeitsgeld oder – bei bleibender Erwerbsminderung – eine dauerhafte Invaliditätsrente in Anspruch nehmen.

Kann ich auch nach Erhalt von SGK-Leistungen Schadensersatz verlangen?

Ja.

Die Leistungen der SGK heben die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers, die sich aus dessen Verschuldensgrad ergibt, nicht auf.

Trifft den Arbeitgeber ein Verschulden, können der Versicherte oder seine Angehörigen für den nicht durch SGK-Leistungen gedeckten Teil des Schadens gesondert materiellen und immateriellen Schadensersatz geltend machen.

Wird die SGK-Leistung auf die Entschädigung angerechnet?

Ja – an dieser Stelle greift der Grundsatz des „Verbots der Doppelentschädigung“.

Der kapitalisierte Wert der von der SGK gewährten Leistung wird von der insgesamt berechneten Entschädigung abgezogen; Ziel ist es, zu verhindern, dass derselbe Schaden zweimal ersetzt wird.

Wie wird der materielle Schadensersatz berechnet?

In der Praxis wird der materielle Schadensersatz nach aktuariellen (statistischen) Methoden berechnet.

Grundlage der Berechnung sind vor allem das Einkommen des Versicherten, der Grad der Erwerbsminderung, die verbleibenden Erwerbsjahre, der Verschuldensgrad sowie Daten wie die Sterbetafel TRH-2010.

Als grobe Annäherung werden Jahreseinkommen, Erwerbsminderungsgrad, voraussichtlich verbleibende Erwerbsjahre und Verschuldensquote miteinander multipliziert, um einen Entschädigungsbetrag zu ermitteln – die tatsächliche Berechnung ist jedoch weitaus technischer und wird von einem gerichtlich bestellten Versicherungsmathematiker vorgenommen.

Wie wirkt sich der Verschuldensgrad auf das Ergebnis aus?

Der Verschuldensgrad des Arbeitgebers, des versicherten Arbeitnehmers und etwaiger Dritter wird durch ein Sachverständigengutachten ermittelt.

Trifft den Arbeitnehmer ebenfalls ein Mitverschulden am Unfall, wird die zugesprochene Entschädigung entsprechend gekürzt.

Ob der Arbeitgeber seinen Pflichten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nachgekommen ist, ist für diese Verschuldensbewertung ein entscheidender Faktor.

Wie wird der immaterielle Schadensersatz (Schmerzensgeld) bestimmt?

Es gibt keine feste gesetzliche Formel, die die Höhe des immateriellen Schadensersatzes unmittelbar bestimmt.

Der Richter legt unter Berücksichtigung der Schwere des Unfalls, der vom Versicherten erlittenen Schmerzen und seelischen Belastungen, des Grades der Erwerbsminderung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien einen billigen Betrag fest.

Können Angehörige bei einem tödlichen Unfall Entschädigung verlangen?

Ja.

Bei tödlichen Arbeitsunfällen können Angehörige, die auf die Unterstützung des Verstorbenen angewiesen waren (Ehegatte, Kinder, Eltern usw.), Ersatz für den Unterhaltsausfall sowie im eigenen Namen immateriellen Schadensersatz verlangen.

Kann eine Haftung auch entstehen, wenn den Arbeitgeber kein Verschulden trifft?

Dass ein Arbeitgeber Maßnahmen zum Arbeitsschutz getroffen hat, schließt seine Haftung nicht zwangsläufig vollständig aus – ob der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht im konkreten Fall vollständig nachgekommen ist, wird gesondert geprüft.

Welche Verjährungsfrist gilt für eine Entschädigungsklage?

Bei Entschädigungsansprüchen aus einem Arbeitsunfall werden die allgemeinen Verjährungsfristen aus dem Arbeitsvertrag und aus den Bestimmungen des Deliktsrechts gemeinsam betrachtet; es ist wichtig, die für Ihren konkreten Fall geltende Frist mit einem Rechtsanwalt zu klären.

Wird eine Berufskrankheit genauso behandelt?

Eine Berufskrankheit ist rechtlich ein eigenständiger Begriff gegenüber dem Arbeitsunfall, wird jedoch durch gesonderte Vorschriften geregelt, die dem Versicherten vergleichbare SGK-Leistungen und Entschädigungsrechte einräumen.

Was Sie nicht tun sollten

Den Unfall nicht rechtzeitig melden

Die Versäumnis der Meldefrist kann sowohl für das SGK-Verfahren als auch für den Nachweis Ihres Anspruchs Probleme verursachen.

Unterlagen und Berichte nicht aufbewahren

Ärztliche Berichte, der Arbeitsunfallbericht und Zeugenangaben bilden die Grundlage eines Entschädigungsanspruchs.

Sich mit einer mündlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zufriedengeben

Anstelle einer mündlichen Vereinbarung, die einem Verzicht auf Ihren Entschädigungsanspruch gleichkommen könnte, sollte der Vorgang gemeinsam mit einem Rechtsanwalt gestaltet werden.

Kurz-Checkliste

  1. Melden Sie den Unfall rechtzeitig Ihrem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden.

  2. Bewahren Sie alle ärztlichen Berichte und Unterlagen auf.

  3. Notieren Sie mögliche Zeugen.

  4. Verfolgen Sie Ihr SGK-Verfahren weiter.

  5. Lassen Sie die Verschuldensfrage und Ihre Entschädigungsrechte von einem Rechtsanwalt bewerten.

  6. Achten Sie auf die geltende Verjährungsfrist.

Häufig gestellte Fragen

Mein Arbeitgeber hat mich ohne Versicherung arbeiten lassen – kann ich trotzdem Entschädigung erhalten?

Auch wenn nicht angemeldete Beschäftigung ein eigenständiges rechtliches Problem darstellt, können Ihre Ansprüche auf Entschädigung für den durch den Arbeitsunfall verursachten Schaden dennoch geprüft werden – es ist wichtig, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen.

Der Unfall ist auf meinem Arbeitsweg passiert – gilt das als Arbeitsunfall?

Unter bestimmten, im Gesetz festgelegten Voraussetzungen können auch Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit als Arbeitsunfall gelten.

Kann ich die Entschädigungsklage schon vor Abschluss des SGK-Verfahrens einreichen?

Wie die Verfahren im Einzelnen ablaufen sollten, kann je nach Fall unterschiedlich sein – der optimale Zeitpunkt sollte am besten mit einem Rechtsanwalt abgestimmt werden.

Da mich eine Teilschuld trifft, bekomme ich gar keine Entschädigung?

Ein Mitverschulden schließt Ihren Entschädigungsanspruch nicht vollständig aus – der geltend gemachte Betrag wird lediglich entsprechend Ihrem Verschuldensanteil gekürzt.

Fazit

Der Prozess nach einem Arbeitsunfall erfordert, sowohl Ihr Verhältnis zur SGK als auch eine mögliche Entschädigungsklage gegen den Arbeitgeber korrekt zu steuern – ein Bereich, der fundiertes Fachwissen verlangt.

Die richtige Ermittlung des Verschuldensgrades und die korrekte Berechnung der Entschädigung wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis aus.

Atalya Hukuk Bürosu berät und vertritt Mandanten in Antalya im Arbeitsrecht, einschließlich Entschädigungsansprüchen aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Berechnung und Bewertung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Quellen

• Sozialversicherungs- und allgemeines Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510
• Türkisches Obligationenrecht (Gesetz Nr. 6098) – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Bestimmungen zum Deliktsrecht
• Gesetz über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Nr. 6331

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Dieser Inhalt wurde vom Rechtsteam der Atalya Hukuk Bürosu erstellt und geprüft.

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