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Veröffentlicht am 17. September 2026

Was ist die Familienwohnungsvormerkung in der Türkei? Kann das Haus ohne Zustimmung des Ehepartners verkauft werden? — 2026

Was ist die Familienwohnungsvormerkung in der Türkei? Kann das Haus ohne Zustimmung des Ehepartners verkauft werden? — 2026

Was ist die Familienwohnungsvormerkung in der Türkei? Kann das Haus ohne Zustimmung des Ehepartners verkauft werden? — 2026

Die Wohnung, in der ein Ehepaar tatsächlich zusammenlebt, unterliegt im türkischen Zivilgesetzbuch einem besonderen Schutz. Der Umstand, dass die Immobilie nur auf einen Ehepartner eingetragen ist, beseitigt nicht die Absicherung des anderen Ehepartners hinsichtlich dieser Wohnung. Die „Familienwohnungsvormerkung" (aile konutu şerhi) ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das diesen Schutz durch Eintragung im Grundbuch konkretisiert.

Was ist eine Familienwohnung?

Die Familienwohnung ist die Wohnung, in der die Ehepartner tatsächlich zusammenleben und die zum Mittelpunkt ihres Familienlebens geworden ist. Artikel 194 des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721 sieht gerade deshalb einen besonderen Schutz dieser Wohnung vor, weil sie den gemeinsamen Lebensraum der Familie bildet.

Welche Funktion hat die Familienwohnungsvormerkung?

Nach Artikel 194 des Zivilgesetzbuchs kann ein Ehepartner ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen weder einen Mietvertrag über die Familienwohnung kündigen noch die Familienwohnung übertragen oder Rechte daran beschränken. Der Ehepartner, der nicht als Eigentümer der Wohnung eingetragen ist, kann beim Grundbuchamt beantragen, eine Familienwohnungsvormerkung eintragen zu lassen. Diese Vormerkung macht die Tatsache, dass es sich um eine Familienwohnung handelt und für Verfügungen darüber die Zustimmung des anderen Ehepartners erforderlich ist, auch gegenüber Dritten geltend.

Was geschieht, wenn das Haus ohne Vormerkung verkauft wird?

Versucht der Eigentümer-Ehepartner, eine bereits mit dieser Vormerkung versehene Familienwohnung ohne Zustimmung des anderen Ehepartners zu verkaufen, wird das Grundbuchamt die Eintragung nicht vornehmen. Auch ohne Vormerkung kann der Ehepartner, dessen Zustimmung nicht eingeholt wurde, Klage auf Nichtigkeit eines Verkaufs, einer Hypothekenbestellung oder einer ähnlichen Verfügung erheben, wenn die Eigenschaft als Familienwohnung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. In der Praxis ist es jedoch von großer Bedeutung, die Vormerkung vorab eintragen zu lassen, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Wie wird die Vormerkung eingetragen?

Der Ehepartner, der nicht Rechtsinhaber der Wohnung ist, kann beim Grundbuchamt am Belegenheitsort der Immobilie unter Vorlage der Heiratsurkunde und eines Ausweisdokuments beantragen, dass eine Familienwohnungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Eine gesonderte Zustimmung des Eigentümer-Ehepartners ist hierfür nicht erforderlich – die Vormerkung kann durch einseitigen Antrag eingetragen werden.

Wann wird die Vormerkung gelöscht?

Die Löschung der Familienwohnungsvormerkung kann relevant werden, wenn die Scheidung rechtskräftig wird, die Ehe endet oder die Wohnung ihre Eigenschaft als Familienwohnung tatsächlich verliert (zum Beispiel weil die Familie in eine andere Wohnung umzieht). Die Löschung erfolgt in der Regel durch Antrag der betroffenen Partei beim Grundbuchamt oder durch gerichtliche Entscheidung.

Wer kann die Vormerkung beantragen?

  • Der Ehepartner, der nicht als Eigentümer der Wohnung eingetragen ist
  • Jeder der beiden Ehepartner, sofern die Ehe rechtlich noch fortbesteht (aus Sicht des nicht eingetragenen Ehepartners)

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Hausverkauf ohne Familienwohnungsvormerkung wirksam?

Ein ohne Zustimmung des anderen Ehepartners durchgeführter Verkauf kann nach Artikel 194 des Zivilgesetzbuchs als mangelhaft oder unwirksam gelten; der Ehepartner, dessen Zustimmung nicht eingeholt wurde, kann Klage auf dessen Nichtigkeit erheben. Die Vormerkung ist ein Instrument, das diesen Schutz verstärkt, indem es ihn auch gegenüber Dritten durchsetzbar macht.

Gilt dieser Schutz auch für eine gemietete Familienwohnung?

Ja. Ist die Familienwohnung gemietet, kann der mietende Ehepartner den Mietvertrag nicht ohne Zustimmung des anderen Ehepartners kündigen.

Kann die Vormerkung während eines laufenden Scheidungsverfahrens eingetragen werden?

Ja, eine Familienwohnungsvormerkung kann beantragt werden, solange die Ehe rechtlich fortbesteht – das heißt, solange die Scheidungsentscheidung nicht rechtskräftig geworden ist.

Überträgt die Vormerkung das Eigentum an der Wohnung auf den anderen Ehepartner?

Nein. Die Familienwohnungsvormerkung ändert nicht das Eigentum; sie hält im Grundbuch lediglich fest, dass Verfügungen über die Wohnung der Zustimmung des anderen Ehepartners bedürfen.

Quelle: Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721, Art. 194.

Dieser Inhalt dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen, sich bei einer Familienwohnungsvormerkung oder einem damit verbundenen Streitfall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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Dieser Inhalt wurde vom Rechtsteam der Atalya Hukuk Bürosu erstellt und geprüft.

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